Budweiser oder Budweiser? Die meisten denken, dass es sich hierbei um ein und dasselbe Bier handelt, doch dem ist nicht so. Denn seit Jahren herrscht um die Biermarke „BUD“ ein Streit zwischen dem amerikanischen Brauerei-Gigant Anheuser-Busch und dem tschechischen Traditionsunternehmen Budweiser um die Markenrechte. Ein Gericht hat im Bierkrieg jetzt ein Urteil gefällt.
Als Sieger ging der US-Amerikaner hervor, die somit weiterhin ihren Gerstensaft unter dem Namen „BUD“ verkaufen können. Demnach ist auch „Bud“ drin, wo „Bud“ draufsteht. Das entschied das EU-Gericht in Luxemburg und hat mehrere Klage der tschechischen Firma Budweiser abgewiesen.
Anheuser-Busch darf weiterhin „Bud“ als „Bud“ verkaufen
Demnach hat Anheuser-Busch das alleinige Recht, ihr Bier in der Europäischen Union unter der Kurzbezeichnung „Bud“ zu verkaufen. Die US-Brauerei hatte beim EU-Markenamt HABM die Bezeichnung „Bud“ als Gemeinschaftsmarke eintragen lassen. Die Tschechen dürfen laut dem Gerichtsurteil ihre Biere dagegen nur noch unter der – für uns recht komplizierten Originalbezeichnung – Budejovický Budvar anbieten.
Die Brauerei Budweiser habe zwar in Österreich, Italien, Frankreich und Portugal die Marke „Bud“ schützen lassen, doch wie die Richter mitteilten, habe man die Bezeichnung zu wenig verwendet. Weiter heißt es, dass der Verkauf nur in vernachlässigbarer Größenordnung erfolgte und nur örtliche Bedeutung hat. Das tschechische Unternehmen kann aber selbstverständlich Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.
Kleiner Trost: Budweiser gehört dagegen weiterhin der komplette Name „Budweiser“, da man das ältere Recht an der Bezeichnung habe.
Quelle: Süddeutsche Zeitung
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