Die Welt ist schon schlecht. Jahrzehntelang wird einem verboten was zu kaufen oder anzubauen, aber theoretisch darf man’s rauchen. Schon klar. Und wenn man es dann plötzlich flüssig kaufen und trinken darf – dann ist da gar nichts drin! Skandalös.
Das EU-Gericht hat aber ein Einsehen mit den Bierfreunden und Cannabisenthusiasten Europas.
Initiator dieser Unrechtsbekämpfung war die Klosterbrauerei Weißenohe, eine kleine Brauerei im bayerischen Regierungsbezirk Oberfranken.
Die entdeckten nämlich, daß Italiener ein Bier brauten, das sich Cannabis nannte.
Obwohl da gar kein Cannabis drin war!
Entrüstet über soviel Niederträchtigkeit und Täuschung zogen die Franken selbstverständlich vor Gericht. Gerechtigkeit stellt sich ja schließlich nicht von selbst her, nicht?
Die Italiener verteidigten zwar tapfer ihr Bier, aber der europäische Gerichtshof salbte die geschundene Seele der Cannabiskonsumenten und schmetterte die Berufung des italienischen Unternehmers ab. Spiel, Satz und Sieg für die fränkischen Braubrüder.
So kommt es, daß Cannabisbier ab sofort gefälligst Cannabis beinhalten muss und cannabisfreies Cannabisbier eine Täuschung des Konsumenten ist, erwartet der durstige Kunde schließlich Cannabis.
Bierwerbung darf nicht irreführend sein!
Daß die Klosterbrauerei Weißensohle selbst mit Hanf aromatisiertes Bier vertreibt, war für ihren Kreuzzung zum Schutze des Cannabis sicherlich nur von nebensächlicher Bedeutung,
ebenso wie der Fakt, daß vom Cannabiswirkstoff dermaßen wenig in ihrem Bier vorhanden ist, daß man das Zeug in solchen rauhen Mengen saufen müsste um eine Wirkung zu bemerken, daß man vorher ohnehin mit Alkoholvergiftung in der Notaufnahme aufwacht.
Aber wen scheren schon solche Details wenn man ’ne Flasche „Cannabis Club“ köpfen kann!