In deutschen Städten ist ein ungewöhnliches Gefährt unterwegs, das Bier-Bike. Stadtrundfahrt, Junggesellenabschied oder Betriebsfeier? Nichts ist unmöglich.
Bier-Bikes machen mittlerweile mehrere (Groß-)Städte Deutschlands unsicher. Auf ihnen sitzen meist bis zu 16 Personen, die eifrig in die Pedalen treten. In ihrer Mitte ist der nüchterne Stadtführer, der nicht nur lenkt, sondern auch bremst. Das Bier-Bike bietet dem Touristen, der die Stadt einmal auf anderem Wege erkunden möchte diese Möglichkeit. Doch auch der „Einheimische“ kann auf dem Bier-Bike einen lustigen Ausflug mit bis zu 16 Freunden, Kollegen oder Familienmitgliedern machen.
Das Bier-Bike – Sicherheit geht vor
Das Bier-Bike ist nach einem Gutachten vom ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrradclub) offiziell als Fahrrad eingestuft worden. Auf dem überdachten Holzgefährt haben zwischen 10 und 16 Personen Platz. Es ist mit einem Rund-um-Holztisch ausgestattet, in dessen Mitte der Fahrer, der vom Bier-Bike-Team gestellt wird, seinen Platz hat. Damit genügend Stimmung aufkommt, ist es mit einer Soundanlage ausgestattet. Es hat eine eigene Zapfanlage inklusive einer Kohlensäureversorgung. Betrieben wird es von den 10-16 Personen, die jeweils auf einem eigenen Sattel rund um den Holztisch sitzen und fleißig in die Pedale treten.
Nicht nur rollende Partytheke
Die Betreiber vom Bier-Bike wollen sich davon distanzieren, nur als rollendes Partyfahrzeug wahrgenommen zu werden. Natürlich gehören zu den Leuten die sich das Bier-Bike mieten viele Jungesell(inn)enabschiede, Geburtstage oder Vatertagausflügler, aber in vielen Städten werden richtige Stadtrundfahrten, mit Zwischenstopps und Sightseeing angeboten. Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat entschieden, dass die Bier-Bikes oftmals eine Behinderung für den Straßenverkehr sind. Besonders Autofahrer, die das Bier-Bike ständig überholen müssen, seien verärgert. Auch die Sicherheit wurde in Frage gestellt, da angeblich schon einmal Personen vom Sattel, oder Gläser vom Fahrzeug, gefallen seien. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts gilt als Präzedenzfall, was schlechte Auswirkungen für die Bier-Bike-Betreiber haben könnte. Sie dürfen zumindest in NRW nicht mehr auf allen Straßen und zu jeder Uhrzeit fahren.
Auch im Winter für Sie da
Im tiefsten Winter werden die Bier-Bikes wahrscheinlich eine Pause einlegen, doch selbst im Dezember fahren die lustigen Gefährte, mit Glühwein als Special, noch auf Deutschlands Straßen umher. Wer also schon immer mit einem Bier im Straßenverkehr unterwegs sein wollte, hat hier eine sichere Möglichkeit dazu.
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