Die Bundesrepublik Deutschland hat durch die Biersteuer jährliche Einnahmen von rund einer Milliarde Euro. Ja, Biertrinker tun dem Staat eine Menge Gutes und das hat Tradition in Deutschland 🙂
Die erste nachweisbare Biersteuer war vermutlich die „Grut-Abgabe“, die auf die „Grut“ -die Bierwürze- erhoben wurde.
Sie war schon in der Zeit Karls des Großen, also im Frühmittelalter, üblich.
Die Stadt Ulm führte 1220 eine richtige Biersteuer ein.
1388 „beglückte“ Markgraf Friedrich VI. die Brauer und die Biertrinker in Kulmbach und Umgebung. Er saß auf der Plessenburg, direkt bei Kulmbach, und erhob einen „Zapfenpfennig“ sowie eine „Tranksteuer“. Für jedes Fuder Bier beanspruchte er einen Gulden als Abgabe. „Die herrschaft in der stat und auff dem lande nuemet von iglichem futer pires ein gulden zu ungelt“, so verordnete er es.
Dann kamen die Hamburger mit einer Biersteuer, 1543 dann auch die Bayern. Die beiden Herzöge Wilhelm und Ludwig, die gleichen übrigens, die das Reinheitsgebot erlassen hatten, benötigten dringend Geld, denn sie wollten die schwäbischen Orte Gundelfingen, Lauingen und Höchstädt kaufen. So nahmen sie zunächst Maut für die Einfuhr und Durchfuhr ausländischer Weine. Dann besteuerten sie das in Bayern hergestellte und getrunkene Bier. Die Orte wurden dann zwar doch nicht gekauft, aber die Steuer behielt man bei, denn inzwischen hatten diverse Kriege ein Loch in die Staatskasse gefressen.
1543 kostete die Steuer 2 Kreuzer pro Eimer. 1594 war sie schon auf 17 Kreuzer und einen Heller gestiegen. Ein solcher Eimer fasste 64 bayerische Maß. Und da die 17 Kreuzer plus einem Heller annähernd 64 Silberpfennigen entsprachen, kam der berühmte „Bierpfennig“ ins Gespräch.
Nach dem Dreißigjährigen Krieg wurde dieser „Bierpfennig“ viermal hintereinander erhöht. Vor der fünften Erhöhung im Jahre 1749 klagte die Brauerzunft, daß in kurzer Zeit 37 Brauer und Brauerinnen aus Furcht und Schrecken, Angst und Not gestorben seien.
Heute richtet sich die Steuer vor allem nach dem Gehalt an Stammwürze im Bier.
Einfachbier kostet nur die Hälfte des Vollbiers, Starkbier die Hälfte mehr.
Ein zweiter Gesichtspunkt für die Berechnung der Steuer ist die Größe der Brauerei.
Wer mehr Hektoliter umsetzt, muss mehr bezahlen, alles demokratisch fair. Das soll die kleinen Betriebe ein wenig unterstützen.
Grundsätzlich unterliegt übrigens jeder, der Bier selbst braut, der Pflicht, Biersteuer zu zahlen! Bei Mengen von weniger als 200 Litern selbst gebrautem Bier ist man von der Steuerpflicht allerdings befreit. 🙂
Quelle: Das Bierlexikon
ich bin immer wieder von deinen extrem gut recherchierten artikeln begeistert! hut ab.