So lange ist es noch gar nicht einmal her. Kaum fünfhundert Jahre. Da wurde beim Biersieden gerne auch mal gleich mit die Brauerei abgefackelt.
Da das, wie so ziemlich alles in dieser Zeit, was mit Bier zu tun hatte, sich in Bayern abspielte, kümmerte man sich im Zuge der bayerischen Brauverordnung neben dem Reinheitsgebot auch noch gleich um das Abfackeln von Bier.
Ausschließlich vom Tage des Sankt Michael, 29. September, bis zum Tage des Sankt. Georg, 23. April, war das Bierbrauen damit noch erlaubt. Im Winter. Sommer? Nix.
Als kleiner Bonus weiß die Biergeschichte, daß in Bayern sowieso das untergärige Bier sehr beliebt war, welches, wie wir wissen, niedrige Temperaturen braucht. Da man im Sommer in der Regel nicht unter zehn Grad kam, war auch die Qualität des Bieres entsprechend.
Das Ganze war natürlich Katastrophe kosmischen Ausmaßes. Die Bayern ohne Bier? Da wurde jedes antike Drama ein froher Gesellschaftsabend dagegen. Also wurden Maßnahmen ergriffen.
Auf Vorrat zu Brauen allein reicht nicht, wenn das Bier sich bis zum August entscheidet nun Schimmelpilzbart zu tragen. Also wurde zunächst mal die Haltbarkeit hochgedreht. Und was macht haltbar? Alkohol, Hopfen, Kühlschränke.
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