Wenn es um ihr Bier geht, kennt ein Bayer kein Pardon. Das weiß man mittlerweile auch in Brüssel und Luxemburg, wo erbittert um Gerichtsentscheidungen gerungen wird, bei denen es stets um die Frage geht: Ist „bayerisches Bier“ auch „bavarian beer“?
Seit 1729 produziert der Konzern Bavaria, mit Sitz in den Niederlanden, sein „bavarian beer“. Dumm nur, dass die Bayern 2001 per EU-Verordnung das „bayrische Bier“ schützen ließen. Der Bayerische Brauerbund und der EU-Ministerrat für Landwirtschaft klagen gegen den niederländischen Konzern Bavaria – seit mittlerweile sieben Jahren.
Bavaria produziert nicht nur seit fast 300 Jahren das „bavarian beer“, sondern ist auch in zahlreichen EU-Staaten Inhaber der Markenrechte. Verständlich, dass man sich da nicht mit so einer pauschalen EU-Verordnung abfinden will.
Schlagkräftigstes Argument der Niederländer: Die eingeführte Marke „bavarian beer“ würde nicht nur für die geografische Herkunft des Gerstensaftes bezeichnen, sondern vielmehr ein eigenes Brauverfahren (das „Dickmaischverfahren“).
Von einer geschützten geografischen Angabe könne also keine Rede sein, hier gehe es vielmehr – vergleichbar dem Begriff „Pilsener“ – um eine Gattungsbezeichnung.
Inzwischen haben sich beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg gleich mehrere Verfahren in unterschiedlichen Instanzen angesammelt. Am 14. Februar dürfte eine weitere hinzukommen. Dann nämlich muss der Bundesgerichtshof (BGH) in einer vergleichbaren Auseinandersetzung entscheiden, ob Bavaria seine Marke wenigstens von deutschem Boden verschwinden lassen muss. Genau das ist derzeit das dringendste Anliegen der Bayern, vertreten durch den Brauerbund und den EU-Minister.
Bayerns Landwirtschaftsminister Josef Miller von der CSU versprach, sich weiter dafür einzusetzen, dass der Gerstensaft aus dem Freistaat weltweit geschützt – wird bayrisch bleibt bayrisch, auch wenns bavarian ist.
Für die europäischen Richter geht es nach Auffassung von Experten jedoch längst nicht mehr nur um die Frage, ob „bayerisches Bier“ nun wirklich nur aus dem Freistaat kommen muss. Viel entscheidender sei die Frage, ob mit dem Schutz der deutschen Marke auch gleichzeitig alle Übersetzungen inbegriffen sind. Denn, so argumentieren die Bayern, der Verbrauchernehme bei den englischen Worten „bavarian beer“ an, dass es sich um das gleiche Getränk handle wie das, auf dem die Worte in Deutsch aufgedruckt sind. Ein Eindruck, der noch durch das weiß-blaue Rautenmuster verstärkt wird, was den Bayern nun wirklich niemand streitig machen kann.
Es geht aber um noch viel mehr als nur die Entscheidung über die Marke: Der holländische Braukonzern hat für den Fall einer Niederlage eine Schadensersatzforderung gegen den EU-Landwirtschaftsministerrat in Höhe von 100 Millionen Euro angekündigt. So teuer sei es, wenn man die seit Jahrhunderten eingeführte Marke auf allen europäischen Märkten ersetzen müsse.
In diesem Fall möchte ich wahrlich nicht Richter sein… 🙁
Ist ja witzig. Da kloppen sich die Käsköppe und die Bazis um irgendwelche Bier-Rechte! 😉
Naja, im Prinzip verstehe ich die Bayern ja – andererseits sind 300 Jahre Brautradition auf Seiten der Holländer auch nicht ohne…
Das wird so schnell sicher nix mit einer Entscheidung oder einem Urteil.